Teilnahmebedingungen der CLUB AREA

für die TUNING WORLD BODENSEE 2025

1.    Dauer und Ort der CLUB-AREA
Die CLUB AREA der TUNING WORLD BODENSEE findet von Donnerstag, 01. bis Sonntag, 04. Mai 2025 während der TWB auf dem Messegelände in Friedrichshafen statt. Sie ist Donnerstag bis Sonntag von 10:00 – 18:00 Uhr geöffnet.

2.    Bewerbung und Zulassung
Mit Unterschrift werden die Teilnahmebedingungen der CLUB AREA akzeptiert. Jedoch ist diese Teilnahmebewerbung keine Teilnahmebestätigung seitens der Messe. Erst mit schriftlicher Genehmigung ist die Teilnahme an der Präsentation in der CLUB AREA der TUNING WORLD BODENSEE genehmigt. Da es sich bei der Zulassung um ein Juryverfahren handelt, hat die Messe darauf keinen Einfluss, wer letztendlich teilnahmeberechtigt ist und wer nicht.

3.    Rücktritt der Teilnahme
Ein Rücktritt einer von der Messe Friedrichshafen bestätigten Teilnahme ist aus logistischen und organisatorischen Gründen grundsätzlich nicht möglich. Bei Rücktritt werden die vollen Teilnahmegebühren berechnet.

4.    Aufbau und Abbau der Präsentationsflächen
Grundsätzlich müssen alle Arbeiten am Aufbau der einzelnen Präsentationsflächen bis Donnerstag, 01. Mai 2025, 08:00 Uhr erledigt sein. Alle Flächen müs- sen gesäubert und eigener Müll oder Schmutz entfernt sein. Der Aufbau der Präsentationsfläche kann ab Dienstag, 29. April 2025, 8:00 Uhr erfolgen. Der Abbau erfolgt ab Sonntag, 04. Mai 2025, nach Messeschluss. Abbauende: Montag,
05. Mai 2025, 18:00 Uhr.

5.    Wettbewerbe
Alle gemeldeten Clubs nehmen automatisch am Wettbewerb „Wahl zum schönsten Clubstand“ teil.

6.    Standkosten / Zusatzkosten
Einfachstand (6 x 10m oder 5 x 12m)     € 130,- Doppelstand (24 x 5m oder 12 x 10m)    € 245,-
Alle weiteren kostenpflichtigen Leistungen können nach der Zulassung im OSC (Online-Service Center) dann erworben werden.

7.    Präsentationsfläche
Die Standfläche gilt grundsätzlich als Präsentationsfläche. Das heißt, es ist grundsätzlich erwünscht sowohl die Fahrzeuge als auch den Club entsprechend kreativ zu präsentieren. Hierzu sind eigene Dekorationsmittel, Darstellungs- und Werbemittel erlaubt. Standbauten und Sytemwände sind erlaubt. Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt – allerdings hat die Messe das letzte Entscheidungsrecht bei fragwürdigen Punkten (Gewalt, Pornografie, anstößige Themen), eine Genehmigung zurückzuziehen wenn diese Punkte nicht entfernt werden.
Kommerzielle Aussteller werden in der CLUB AREA nicht zugelassen. Die CLUB AREA ist nur für Clubs, Verbände und Interessensgemeinschaften. Es dürfen am Clubstand keine Produkte verkauft, beworben oder angeboten werden. Die Messe Friedrichshafen behält sich vor, bei Verstoß den Abbau zu fordern oder den Stand zu schließen. Eine Rückzahlung der Teilnahmegebühren bleibt ausgeschlossen. Eventuelle Kosten der Messe werden dem Verursacher auferlegt.
WICHTIG: Die Verwendung von brennbarem Deko-Material ist nur zulässig, wenn:
-    ein Prüfzeugnis über die B1 Zulassung vorliegt
-    oder wenn das Material mit einem zugelassenen Flammschutzmittel imprägniert wurde
-    oder wenn bei einem Brennversuch die Unbedenklichkeit festgestellt werden kann.
Bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften muss das Deko-Material in jedem Fall entfernt oder ausgetauscht werden.

8.    Standaktivitäten und Lärmschutz/GEMA Anmeldung
Jegliche Beschallung, Musik-Untermalungen, Standparties sowie Show- und Aktionseinlagen sind durch die Messeleitung genehmigungspflichtig Zudem ist es untersagt, während der Messe die Motoren in den Hallen zu starten, da der Verursacher ansonsten mit einer Strafe in Höhe von 500,- € rechnen muss.
Außerdem ist eine GEMA-Anmeldung fällig, wenn am eigenen Auto die Musikuntermalung auch außerhalb des Fahrzeuges zu hören ist.

9.    Werbung
Flyer, Plakate und sonstige Werbemittel (nur privater Sache/keine kommerzielle Werbung) dürfen lediglich auf/innerhalb der jeweiligen Standfläche angeboten/ dargestellt werden. Es ist strikt untersagt, auf dem Messegelände Flyer zu verteilen, Plakate aufzuhängen oder sonstige Werbemittel einzusetzen. Der Verursacher/Beworbene muss grundsätzlich mit einer Strafe in Höhe von 350,- €, sowie eventuellen weiteren Kosten (Reinigungsgebühren) rechnen.

10.    Datenschutz und Urheberrecht
Alle gemeldeten Clubs und deren Mitglieder geben sich grundsätzlich damit ein- verstanden, dass sowohl Bilder der Fahrzeuge, der Clubstände sowie der Personen veröffentlicht werden. Dies trifft auch auf bewegte Bilder und Veröffentlichungen in sämtlichen Medien zu. Auch Adresseinträge auf der Messehomepage, sowie in anderen Medien werden grundsätzlich genehmigt. Alle Daten werden nur von der Messe, deren Partner, Medien und oder von/für deren Kunden verwendet.

11.    Zahlungsfristen
Bei einer von der Messe bestätigten Teilnahme werden die Beträge für die Präsentationsfläche sowie der eventuellen Zusatzkosten als 100% Vorauskasse abgerechnet. Eine entsprechende Rechnung mit Zahlungsaufforderung wird von der Messe automatisch per Post verschickt.

12.    Verstöße gegen die Ausstellungsbedingungen
Bei Verstößen gegen die Ausstellungsbedingungen kann die Messe die Präsentationsfläche sofort schließen und die Räumung selbst durchführen. Eine Rückzahlung der gesamten Teilnahmegebühren ist nicht möglich. Eventuelle Kosten der Messe werden dem Verursacher auferlegt.

13.    Termine
Bewerbungsschluss:  31.01.2025
Zahlungen:    Sofort nach Rechnungseingang
Aufbau/Abbau:    siehe Punkt 4

14.    Betreuung
Bei Rückfragen, Problemen oder notwendigen Informationen wenden Sie sich bitte an die Clubbetreuung.

TUNING WORLD BODENSEE
Messe Friedrichshafen
Neue Messe 1, 88046 Friedrichshafen
Tel: +49 7541 708-419
Fax: +49 7541 708-2419
E-Mail: clubbetreuung@tuningworldbodensee.de